Verfahrensverzeichnis für Jedermann

Die Gewährleistung des Datenschutzes - der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte - ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie können sicher sein, dass wir mit Ihren Daten
verantwortungsbewusst umgehen und die erforderlichen technischen und
organisatorischen Maßnahmen getroffen worden sind, um ein sehr hohes Schutzniveau für die gespeicherten Daten zu gewährleisten.
Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung wird hiermit unmittelbar nachgekommen und damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits verzichtet.

1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle

TECSERVICEUROPE AG
Rudolf-Diesel-Straße 37
71154 Nufringen

2. Vorstand

Michael Turzer, Bernd Wunsch

3. Leiter der Datenverarbeitung

Christian Ebner

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung erfolgt im Rahmen der Dienstleistungen für Hardware- oder Software, IT-Miet-Equipment, Drucke, Schulungen, IT-Konzepte oder die Durchführung kompletter Events und Messen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Mitarbeitern der Auftraggeber und Auftragnehmer zum Zweck der Erfüllung des Auftragsverhältnisses erhoben, verarbeitetet oder genutzt.
Daten der eigenen Mitarbeiter werden zum Zwecke der Personalverwaltung erhoben, verarbeitetet oder genutzt.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Daten von

  • Auftraggebern und deren Kunden
  • Auftragnehmern (Lieferanten und Dienstleister)
  • Mitarbeitern oder Bewerbern

aus allen Datenkategorien zur Erfüllung der unter 4 genannten Zwecke.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen der TECSERVICEUROPE AG zur Erfüllung der unter 4 genannten Zwecke.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten und -fristen dem nicht entgegenstehen. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten

Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten ist nicht geplant. Sofern eine Datenübermittlung an Drittstaaten in Ausnahmefällen erforderlich sein sollte, wird diese nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zulässigkeitsvorschriften gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung erfolgen.

Der Datenschutzbeauftragte